1. Voraussetzung für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Freunde werben Freunde“

Teilnahmeberechtigt ist jeder Kunde, welcher einen Sitz-Treppenlift der Firma Tobias Müller, Ifang 4, 53809 Ruppichteroth sowie der Firma LIFE Liftsysteme GmbH, Ifang 4, 53809 Ruppichteroth gekauft hat und über 18 Jahre ist mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Voraussetzung und Ausschlüsse für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Freunde werben Freunde“

Eine gültige Empfehlung ist nur durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars „Empfehlungsprogramm Freunde werben Freunde“ möglich. Die empfohlene Person darf sich nicht in einer Vertragsanbahnung mit der Firma LIFE Liftsysteme GmbH befinden. Selbstwerbungen und gewerbliche Werbungen sind nicht prämienberechtigt.

  1. Prämienanspruch

Der Prämienanspruch entsteht erst dann, wenn der empfohlene Neukunde unter Angabe der Empfehlerdaten (Formular „Empfehlungsprogramm Freunde werben Freunde“) einen rechtswirksamen Vertrag mit LIFE Liftsysteme GmbH über den Kauf eines Sitz-Treppenliftes abgeschlossen hat und dieser Sitz-Treppenlift erfolgreich montiert und seitens des Neukunden vollständig an LIFE Liftsysteme GmbH gezahlt worden ist. Die Empfehlung muss vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Für bereits abgeschlossene Verträge können nachträglich keine Prämien ausgeschüttet werden.

  1. Ausschüttung und Inanspruchnahme der Prämie

Nach erfolgreicher Empfehlung setzt sich die LIFE Liftsysteme GmbH mit dem empfehler in Verbindung. Der empfehler hat dann die Möglichkeit, eine von zwei Prämien auszuwählen:

Prämie 1: Treppenlift Wartung im Wert von bis zu € 380,-. Die Wartung umfasst das Überprüfen und Warten sowie nach fachmännischem Ermessen notwendige Justierarbeiten eines Sitz-Treppenliftes, welcher bei der LIFE Liftsysteme GmbH gekauft worden ist. Schmierstoffe und Reinigungsmaterial sind enthalten. Austausch- und Ersatzteile sowie evtl. zusätzliche Arbeitszeit sind nicht Teil der Prämie und werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Wartungsunternehmen ist berechtigt, einen Subunternehmer mit der Wahrnehmung der Wartung in vollem Umfang zu beauftragen. Des Weiteren gelten die Bedingungen unseres Wartungsvertrages. Für die Terminabsprache hat sich der empfehler mit der LIFE Liftsysteme GmbH in Verbindung zu setzen und einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf einzuräumen.

Prämie 2: € 150,- per Überweisung auf das Bankkonto des empfehlers. Die Bankdaten werden nach erfolgreicher Empfehlung durch die LIFE Liftsysteme GmbH separat abgefragt. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung immer rückwirkend bearbeitet wird. Sie erhalten Ihre Prämie also erst im Folgemonat einer erfolgreichen Empfehlung. Bitte beachten Sie, dass Barprämien steuerpflichtige Einkünfte auslösen können. Die LIFE Liftsysteme GmbH übernimmt keinerlei Haftung für anfallende Steuern. Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt bzw. steuerlichen Berater.

  1. Missachtung der Teilnahmebedingungen

Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder sonstigen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien sind, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der LIFE Liftsysteme GmbH bleiben hiervon unberührt. Die LIFE Liftsysteme GmbH kann die Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm jederzeit ändern oder ergänzen. Mit der Teilnahme erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.life-liftsysteme.de/datenschutz

Für weitere Informationen zu unseren Empfehlungsprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.